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Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Am 1. Januar 2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) die nach dem 1. Juli 2021 in Kraft getretenden Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Aufgaben vollständig übernommen.

Mit diesem Vertrag sollen insbesondere die bisher unter Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubsfähig sein, um eine legale und sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.

Ministerpräsident Haseloff: "Für Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle ist die Ansiedlung der Glücksspielbehörde und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen ein gutes Signal. Der länderübergreifende Vollzug durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ermöglicht eine effiziente Glücksspielaufsicht bei längerübergreifenden Angeboten, ein konsequentes und zügiges Vorgehen gegen unerlaubte Glücksspielangebote sowie eine nachhaltige Beobachtung der Marktentwicklung und der Glücksspielforschung."

Die Glücksspielbehörde beobachtet die Entwicklungen auf dem Glücksspielmarkt und der Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen. Ferner ist die Behörde eine Erlaubsnisbehörde für Anträge zur Veranstaltung von Online-Poker, virtuellem Automatenspiel und Sportwetten im Internet mit bundesweiter Zuständigkeit.
Außerdem ist sie bundesweit für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet zuständig.

 

Kontakt

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 40 - 42
39104 Magdeburg

Telefon: + 49 391 567-01
Fax: +49 391 567-6565
E-Mail: staatskanzlei(at)stk.sachsen-anhalt.de