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Vorstellung: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Welche Aufgaben hat eigentlich das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz?

  • Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz ist unter anderem für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt zuständig. Es sorgt für eine angemessene Ausstattung und das erforderliche Personal. Auf die Rechtsprechung der Richterinnen und Richter hat das Ministerium dagegen keinen Einfluss, denn Richter sind in einem Rechtsstaat unabhängig und nur den Gesetzen verpflichtet.
  • Das Ministerium ist auch verantwortlich für den Justizvollzug, zu dem alle Justizvollzugseinrichtungen wie die Gefängnisse in Sachsen-Anhalt gehören.
  • Der Soziale Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt unterstützt zum Beispiel Straftäter bei der Resozialisierung und die Wiedereingliederung, um weitere Straftaten zu verhindern. Zudem betreut und berät der Soziale Dienst der Justiz Opfer von Straftaten und begleitet Zeugen bei Gerichtsprozessen.
  • Darüber hinaus gestaltet das Ministerium den rechtlichen Rahmen des Verbraucherschutzes in Sachsen-Anhalt mit. Franziska Weidinger leitet seit 2021 als Ministerin das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Ihr Stellvertreter und Amtschef im Ministerium ist Staatssekretär Steffen Eckold. Zudem arbeiten fast 200 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium.

Einblick in die aktuelle Arbeit des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz erhalten Sie hier.