Landesprogramm geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt

Mit dem Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt fördert die Landesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikfeldern.
Aktuell umfasst das Landesprogramm 24 Maßnahmen.
Die Staatskanzlei trägt folgende Maßnahmen bei:
- systematische Verankerung gleichstellungspolitischer Aspekte bei der Fortschreibung des Strukturentwicklungsprogramms sowie in der Umsetzung von Projekten im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen
- Verstärkung der Gleichstellung in der Kulturförderung in Sachsen-Anhalt
Systematische Verankerung gleichstellungspolitischer Aspekte bei der Fortschreibung des Strukturentwicklungsprogramms sowie in der Umsetzung von Projekten im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen
Die Stabsstelle Strukturwandel setzt gemeinsam mit den Ministerien Sachsen-Anhalts gleichstellungspolitische Aspekte im Strukturentwicklungsprogramm um. Ziel ist die systematische Verankerung von Gleichstellungsaspekten in der Fortschreibung des Programms und in Projekten des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Besonders im Bereich „Bildung und Fachkräftesicherung“ sowie der regionalen Attraktivität werden Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit berücksichtigt.
Die Maßnahme richtet sich an Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft im Mitteldeutschen Revier und soll eine gleichberechtigte Beteiligung aller Geschlechter sicherstellen. Dies stärkt die Akzeptanz des Strukturwandels und erhöht die Strahlkraft über die Region hinaus. Die Umsetzung erfolgt bis 2038 in Meilensteinen, finanziert aus bestehenden Strukturwandelmitteln. Die Abstimmung mit dem Ministerium für Gleichstellung ist fortlaufend vorgesehen.
Beispielhaft stehen hierfür die paritätische Besetzung des Bürgerbeirates oder das Scoring-Verfahren bei der Fortschreibung des Strukturentwicklungsprogramms.
Verstärkung der Gleichstellung in der Kulturförderung in Sachsen-Anhalt
Die Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter am kulturellen und künstlerischen Leben ist als eines der Ziele bei der Förderung künstlerischer und kultureller Projekte als Ziel der Kulturförderung in der aktuellen Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt verankert und wird im Antragsverfahren berücksichtigt.
Auf der Basis der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt werden zahlreiche kulturelle Veranstaltungen und Projekte mit Landesmitteln gefördert. Dabei wird durch das Land auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern hingewirkt. Dies betrifft mehrere Aspekte, etwa die Nutzung von Veranstaltungen und Projekten (Besucherinnen und Besucher, Publikum), die Repräsentation des kulturellen Wirkens von Frauen und Männern oder die explizite Förderung von Frauenkultur (Sichtbarkeit von Künstlerinnen, Thematisierung geschlechtsbezogener Benachteiligung).
Weiterhin werden Verbände, Träger und potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller bei regelmäßigen Gesprächen über die Bedeutung des Ziels der Gleichstellung in der Kulturförderung und Umsetzungsmöglichkeiten informiert. Fraueninitiativen, Frauenzentren und vergleichbaren Gruppen werden gezielt über die Möglichkeit zur Förderung von Projekten der Frauenkultur im Förderbereich „Soziokultur“ beraten und zu einer Antragstellung ermutigt.