Menu
menu

Landarztquote

Die Landarztquote trägt zur Sicherung der medizinischen Versorgung auf dem Land in Sachsen-Anhalt bei. Angehende Medizinstudierende, die sich verpflichten, später mindestens 10 Jahre als Landärztin oder Landarzt in einer Region mit lokalem Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, können mit dem Programm „Landarztquote“ bevorzugten Zugang zu den Universitäten im Land erhalten.

Das Besondere:

Anders als beim „normalen“ Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium hat die Abiturnote einen geringeren Einfluss. 

Viel mehr zählen bei diesem Auswahlverfahren persönliche Eignung sowie Berufserfahrung in einem medizinischen Beruf – z. B. in der Pflege – und im Patientenkontakt.

Zusätzlich schreiben die Bewerberinnen und Bewerber einen spezifischen Studierfähigkeitstest, um ihre Eignung nachzuweisen. 

Fünf Prozent der Studienplätze an den Universitäten Magdeburg und Halle werden im Rahmen der Landarztquote ausgeschrieben. 

Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten Bundesländer ein solches Verfahren umgesetzt. 2020 wurden die ersten Studienplätze über die Landarztquote vergeben. 

Aus 123 Bewerbungen haben sich 20 zukünftige Landärztinnen und Landärzte für das kommende Semester durchgesetzt. Das Bewerbungsverfahren führt die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) im Auftrag des Landes durch. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne wünschte den angehenden Landärztinnen und Landärzten alles Gute für ihr bald beginnendes Studium.  

Alle Informationen zur Landarztquote finden Sie auf den Seiten unseres Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Soziales.