Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt
Die Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt wird als Zeichen der Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeiten oder für eine weit über das normale Maß hinausgehende Erfüllung beruflicher Pflichten vom Ministerpräsidenten verliehen.
Jede Person kann ihre Anregungen zur Verleihung der Ehrennadel an die Vorschlagsberechtigten richten. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung, der Präsident des Landesverwaltungsamtes, die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
In der Anregung sollten folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten sein: Vor- und Nachname (sowie ggf. Geburtsname), Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Beruf, bisherige Titel und Auszeichnungen sowie eine ausführliche Begründung des Vorschlags.
Bei Ihrer Anregung kann Ihnen dieses Formblatt helfen.
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Fragen und Antworten zu Orden und Ehrenzeichen