Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2026 (LEP) beschlossen. Mit deren Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt der neue Plan in Kraft.
„Damit ist es uns gelungen, innerhalb von nur viereinhalb Jahren diese so wichtige Entwicklungsstrategie für unser Land zu erarbeiten und mit allen Beteiligten zu einer tragfähigen Lösung zusammenzuführen. Das ist bundesweit bisher einmalig“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Kabinettssitzung. Dafür gelte allen Beteiligten besonderer Dank für die engagierte Mitwirkung und die konstruktive Zusammenarbeit während des gesamten Erarbeitungsprozesses. „Die rege Beteiligung und die zahlreichen fachlichen Hinweise und Beiträge haben maßgeblich zum Gelingen des Verfahrens beigetragen“, hob Hüskens hervor. „Doch ohne das außerordentliche Engagement meiner Kolleginnen und Kollegen im Ministerium wäre es letztlich nicht möglich gewesen, den neuen LEP in so kurzer Zeit auf den Weg zu bringen“, richtete die Ministerin auch einen Dank an die eigene Verwaltung.
„Mit dem LEP 2026 stellen wir die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung des ländlichen Raums. Demografie, Klima- und Strukturwandel, Energiewende und Digitalisierung prägen unsere Gegenwart viel stärker als noch vor zehn Jahren. Darum war es wichtig, die Menschen von Anfang an mitzunehmen“, betonte Lydia Hüskens mit Blick auf die breite Öffentlichkeitsbeteiligung.
Nach Auskunft der Ministerin führte eine Vielzahl der eingegangenen Hinweise zu Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen. Auf dieser Grundlage konnten die Planunterlagen gezielt weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden.
Daneben sei permanent darauf zu achten gewesen, dass Änderungen in der Rahmengesetzgebung des Bundes berücksichtigt würden, nannte die Ministerin eine weitere wesentliche Herausforderung bei der Neuaufstellung des LEP.
„Gegenüber dem Plan von 2010 vollziehen wir einen grundlegenden Wandel“, betonte die Ministerin. Nach ihren Worten stellt der LEP 2026 Resilienz, Zukunftsfähigkeit und strategische Steuerung in den Mittelpunkt.
Die Gliederung folgt Handlungsfeldern, die sich an globalen Megatrends wie Klimawandel, Digitalisierung und demografischem Wandel orientieren.
Themen wie Klimaschutz, Energiewende, Rohstoffsicherung und Daseinsvorsorge werden systematisch und mit klaren Vorgaben adressiert.
Neue Instrumente wie die verpflichtende Festlegung von Vorranggebieten für Landwirtschaft durch die Regionalplanung und Schwerpunktorte für Wohnen, Tourismus oder Gesundheit stärken die regionale ländliche Entwicklung. Die Balance zwischen Schutz und Nutzung des Freiraums wird durch differenzierte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gesichert.
„Kernaufgabe des neuen LEP ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Land zu schaffen und langfristig zu sichern. Dies bedeutet insbesondere, den ländlichen Raum zu stärken und dabei die demografische Entwicklung angemessen zu berücksichtigen. Aus landesplanerischer Sicht kommt dabei einem langfristig tragfähigen System der Zentralen Orte eine besondere Bedeutung zu“, nannte Hüskens einen wesentlichen Schwerpunkt.
Mit der Festlegung der drei zusätzlichen Mittelzentren, Genthin, Jessen und der Hansestadt Gardelegen sowie eines gemeinsamen Mittelzentrums der Hansestädte Osterburg und Seehausen wird diesem Anspruch nach den Worten der Ministerin Rechnung getragen. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Menschen auch außerhalb der größeren Städte verlässlich Zugang zu wichtigen Angeboten und Einrichtungen der Daseinsvorsorge haben. Gleichwertige Lebensverhältnisse würden sich schließlich nicht allein an der Frage entscheiden, wo Menschen leben, sondern vor allem daran, welche Möglichkeiten der Versorgung, Bildung und Gesundheit ihnen dort zur Verfügung stehen, ergänzte Lydia Hüskens. Hinzu kämen Vorrangstandorte für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen sowie die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen, intermodalen Mobilitätssystems, fügte sie hinzu. Es sei nun gemeinsame Aufgabe von Kommunen und Land, in den kommenden Jahren die Ausstattung der Zentralen Orte zu sichern, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und damit die Versorgung der Bevölkerung langfristig zu gewährleisten.
„Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind groß. Deshalb mussten wir einen Plan entwickeln, der nicht starr ist, sondern flexibel bleibt. Nur so können wir auch kurzfristig auf Veränderungen reagieren. Klare Schwerpunkte und zugleich genügend Offenheit für Anpassungen bieten dafür jederzeit den nötigen Raum“, fasste Lydia Hüskens abschließend zusammen.
Zu Ihrer Information:
Der LEP 2026 bildet den verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung des Landes. Im Zuge der Planerarbeitung mussten die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abgestimmt und Konflikte auf der Ebene der Landesplanung ausgeglichen werden. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan 2026 wird Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums getroffen.
Die Sicherung der Daseinsvorsorge, der demografische Wandel, Klimaschutz und Klimawandel, die Transformation der Energieversorgung, die Mobilitätswende, der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Digitalisierung sind mit räumlichen Erfordernissen verbunden, denen mit dem LEP 2026 Rechnung getragen wird.
Der Plan beinhaltet textliche und zeichnerische Festlegungen zur raumordnerischen Steuerung der vielfältigen Raumnutzungen und Raumfunktionen. Im Zuge der Erarbeitung des LEP 2026 wurde eine Umweltprüfung der Planinhalte durchgeführt.
Der bisher gültige LEP 2010 trat am 12.03.2011 in Kraft.
Chronologie des Verfahrens der Neuaufstellung:
Aufstellungsbeschluss: 03/2022
Erarbeitung Grobkonzept
Beschluss Grobkonzept: 12/2022
Erarbeitung 1. LEP-Entwurf
- Öffentlichkeitsbeteiligung: 01-04/2024
flankiert von Informationsveranstaltungen in Gardelegen, Merseburg, Quedlinburg
(mehr als 1.000 Stellungnahmen mit rund 5.500 Hinweisen)
Erarbeitung 2. LEP-Entwurf
- Öffentlichkeitsbeteiligung: 09-10/2025
(knapp 2.700 Stellungnahmen mit rund 6.300 Hinweisen)
Erarbeitung finaler LEP-Entwurf
Kabinettsbeschluss: 24. Februar 2026 / 02. Juni 2026
Einvernehmen mit dem Landtag: 24. Juni 2026
Beschluss Verordnung über LEP 2026 11. August 2026
Inkrafttreten/
Verkündung im Gesetz- und
Verordnungsblatt vorauss. Ende September 2026
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